Nationale Normen stellen klare Anforderungen an die Größe der Lücken an jeder Verbindung von Brandschutztüren: Bei Brandschutztüren aus Stahl darf die Überlappung zwischen Türblatt und Türrahmen nicht weniger als 10 mm betragen, und die Lücken auf beiden Seiten zwischen Türblatt und Türrahmen dürfen 4 mm nicht überschreiten. Die Lücken nach dem Einbau der Brandschutztür sollten nicht zu groß sein; Andernfalls kann die Luftdichtheit der Brandschutztür nicht gewährleistet werden und ihre Funktion zur Verhinderung der Ausbreitung von Feuer und Rauch im Brandfall wird beeinträchtigt.
Daher muss die Spaltbreite beim Einbau von Brandschutztüren streng kontrolliert werden. Der Einbau nach diesen Normen und Spezifikationen kann bis zu einem gewissen Grad die wirksame Funktion der Brandschutztür gewährleisten. Verbraucher sollten die Baueinheit während der Installation beaufsichtigen, um Abkürzungen und minderwertige Arbeiten zu vermeiden und so sicherzustellen, dass die Brandschutztür im Brandfall keine Verluste verursacht.
